Gewissensehe (katholischen Eherecht)
Gewissensehe, im allgemeinen Sprachgebrauch ein ehegleiches, auf Lebensdauer bestimmtes, aber nicht auf staatliche oder kirchliche Eheschließung beruhendes Zusammenleben eines Mannes und einer Frau. Im katholischen Eherecht war Gewissensehe bis 1983 die Bezeichnung für eine mit ausdrücklicher bischöflicher Erlaubnis ohne Aufgebot in kanonischer Form (Eherecht) geschlossene, aber auf
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