Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften
Mangels weiterer Vorschriften, insbesondere eines gesetzlichen Gliederungsschemas für die Gewinn-und-Verlust-Rechnung von Einzelkaufleuten und Personenhandelsgesellschaften, die nicht dem Publizitätsgesetz unterliegen, sind diese beiden Unternehmensformen bei Form und Gliederung der Gewinn-und-Verlust-Rechnung nur an die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung gebunden.
Informationen zum Artikel
Quellenangabe