gewerbliches Eigentum
gewerbliches Eigentum, im Anschluss an die Pariser Verbandsübereinkunft v. a. im internationalen Sprachgebrauch verwendete Bezeichnung für den Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes; beide Begriffe decken sich sachlich. Im nationalen Bereich wird das gewerbliche Eigentum durch die Gesetze des gewerblichen Rechtsschutzes, im internationalen Wirtschaftsverkehr durch internationale Vereinbarungen, insbesondere die Pariser Verbandsübereinkunft, das Madrider
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