Gewaltverhältnis
Gewaltverhältnis, zwischen dem Einzelnen und dem Staat bestehendes Pflichten- und Rechteverhältnis. Als allgemeines Gewaltverhältnis wird die aus der Unterworfenheit unter die Staatsgewalt resultierende Rechtsstellung der Staatsbürger und der sich im Staatsgebiet aufhaltenden Ausländer bezeichnet; es umfasst in erster Linie die Pflicht zum Gesetzesgehorsam, ferner alle besonderen Pflichten wie
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