Gesundheitszeugnis
Gesundheitszeugnis, von Ärzten (v. a. Amtsärzten) nach entsprechender Begutachtung ausgestellte Bescheinigung über den allgemeinen Gesundheitszustand oder über das (Nicht-)Vorliegen bestimmter Erkrankungen; erforderlich z. B. im Rahmen des Bundesbeamtengesetzes bei der Berufung in das Beamtenverhältnis, Aufnahme in den Schuldienst oder beim Abschluss von Lebensversicherungen. Ein Gesundheitszeugnis kann bei Auswanderung in
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