Gestaltungsklage (Zivilprozess)

Gestaltungsklage, Zivilprozess:

Klage, mit der eine Änderung der bisherigen Rechtslage durch Urteil erstrebt wird, meist die Auflösung eines Rechtsverhältnisses (z. B. einer Ehe oder einer Handelsgesellschaft). Gestaltungsklagen sind nur in den gesetzlich bestimmten Fällen zulässig. Die Gestaltungswirkung tritt erst mit der Rechtskraft des Gestaltungsurteils ein, ohne dass es einer Vollstreckung bedarf. Die

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