Gesetz der Unterschiedslosigkeit der Preise (Wirtschaftstheorie)

Gesetz der Unterschiedslosigkeit der Preise, Law of One Price, Wirtschaftstheorie:

auf W. S. Jevons zurückgehende Aussage, dass auf einem vollkommenen (idealtypischen) Markt für ein Gut zu einem bestimmten Zeitpunkt nur ein einheitlicher Preis (Gleichgewichtspreis) gelten kann. Der Gleichgewichtspreis kann sich im Zeitablauf zwar ändern, die Marktteilnehmer passen sich jedoch mit einer unendlichen Reaktionsgeschwindigkeit an. (Marktformen, Preis)

Quellenangabe

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