Geschäftsanteil (Recht)
Geschäftsanteil, Recht:
1) bei der Genossenschaft der Höchstbetrag, bis zu dem sich der einzelne Genosse mit Einlagen an der Genossenschaft beteiligen kann; 2) bei der GmbH die Mitgliedschaft eines Gesellschafters. Sie bestimmt sich nach dem Betrag der übernommenen Stammeinlage. Wie die Aktie ist der Geschäftsanteil veräußerlich und vererblich, jedoch kann die Satzung
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