Gesamtbetriebsrat
Gesamtbetriebsrat, gesetzlich vorgeschriebener Unternehmensbetriebsrat (Betriebsrat), sofern mehrere Betriebsräte in einem Unternehmen existieren (§§ 47 ff. Betriebsverfassungsgesetz). Er ist für alle Angelegenheiten zuständig, die das Unternehmen als die übergeordnete Einheit oder mehrere seiner Betriebe betreffen und nicht durch die einzelnen Betriebsräte innerhalb ihrer Betriebe geregelt werden können. Ob sich
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