Tendenzbetriebe

Tendenzbetriebe, Tendenz|unternehmen,

Betriebe oder Unternehmen, in denen aufgrund des ihnen gewährten Tendenzschutzes (Schutz der geistig-ideellen Zielsetzung) die Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) nur insoweit gelten, als sie nicht mit der Eigenart des Betriebs kollidieren (§ 118 BetrVG). Der Tendenzschutz gilt für Betriebe, die politischen, konfessionellen, karitativen, erzieherischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Bestimmungen dienen (z.

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