Gerichtsberichterstattung
Gerichtsberichterstattung, Information der Öffentlichkeit von Verlauf und Ergebnis öffentlicher Verhandlungen der Gerichte durch Presse, Hörfunk und Fernsehen. Direkte Hörfunk- oder Fernsehaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts sind unzulässig. Presseberichterstatter sind immer zugelassen. Berichte über nichtöffentliche Verhandlungen sind nur beschränkt zulässig, dürfen
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