Rechtliche Aspekte
Die in Rechtspflege und Kriminalistik heute fest verankerte Nutzung des genetischen Fingerabdrucks als Beweismittel ist verfassungsrechtlich zulässig, aber nicht schrankenlos gestattet. Insbesondere wegen mit dem genetischen Fingerabdruck verbundener Eingriffe in Grundrechte Betroffener sind inzwischen detaillierte und differenzierende gesetzliche Regelungen zu beachten.
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