Generalgouverneur
Generalgouverneur [-guvεrnøːr],
der oberste Verwaltungsbeamte in größeren Territorien, dem mehrere Gouverneure untergeordnet sein können. Die Bezeichnung Generalgouverneur war besonders in Kolonialgebieten (z. B. in größeren französischen Kolonien) und für die Leiter der Verwaltung in vorübergehend besetzten, aber nicht endgültig annektierten Gebieten üblich. So führten die deutschen Verwaltungschefs in Warschau und Brüssel im
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