gemeinnützige Unternehmen
gemeinnützige Unternehmen, private oder öffentliche, nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete Unternehmen, die gemeinnützige, mildtätige und/oder kirchliche Zwecke verfolgen. Sie erhalten nach der Abgabenordnung (§§ 51–68) steuerliche Vergünstigungen und sind von der Körperschaftsteuer befreit (steuerlich unschädliche Geschäftsbetriebe). Beispiele: Alters-, Jugend- und Studentenheime, Kindergärten, Rotes Kreuz, Sportvereine.
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