gemeinnützige Unternehmen

gemeinnützige Unternehmen, private oder öffentliche, nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete Unternehmen, die gemeinnützige, mildtätige und/oder kirchliche Zwecke verfolgen. Sie erhalten nach der Abgabenordnung (§§ 51–68) steuerliche Vergünstigungen und sind von der Körperschaftsteuer befreit (steuerlich unschädliche Geschäftsbetriebe). Beispiele: Alters-, Jugend- und Studentenheime, Kindergärten, Rotes Kreuz, Sportvereine.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.