Gefängnisstrafe
Gefängnisstrafe, bis zum 31. 3. 1970 in der Bundesrepublik Deutschland die mittelschwere Freiheitsstrafe.
Nachdem das 1. Strafrechtsreformgesetz vom 25. 6. 1969 die Unterscheidung verschiedener Arten von Freiheitsstrafen (Zuchthaus, Gefängnis, Einschließung, Haft) mit Wirkung vom 1. 4. 1970 an aufgehoben hat, gibt es keine Gefängnisstrafe im früheren Sinn mehr. An ihre Stelle ist die einheitliche Freiheitsstrafe getreten. Ihr Vollzug ist im Strafvollzugsgesetz vom 16.
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