Gefahrstoffe
Gefahrstoffe, nach § 19 des Chemikaliengesetzes gefährliche Stoffe und Zubereitungen mit definierten Eigenschaften.
Die gefährlichen Stoffe und Zubereitungen mit definierten Eigenschaften (giftig, sehr giftig, gesundheitsschädlich, ätzend, reizend, sensibilisierend, explosionsgefährlich, brandfördernd, hochentzündlich, leicht entzündlich, entzündlich, krebserzeugend, fortpflanzungsgefährdend, erbgutverändernd, umweltgefährlich) können auch Krankheitserreger übertragen oder chronisch schädigende Eigenschaften besitzen. Zu den Gefahrstoffen zählen auch Zubereitungen und Erzeugnisse, bei deren Verwendung Stoffe mit gefährlichen Eigenschaften erst
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