Garantiegeschäft
Garantiegeschäft, Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen einer Bank für ihre Kunden, d. h. ein Bankgeschäft im Sinne § 1 des Kreditwesengesetzes. Beim Garantiegeschäft besteht die Leistung der Bank nicht in der Vergabe von Geld, sondern im Einsatz ihres guten Namens. Das Garantiegeschäft führt bei der Bank zu
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