Kreditversicherung
Kreditversicherung, Form der Schadenversicherung, die gemäß dem Prinzip der Spartentrennung gesondert, d. h. in einem rechtlich selbstständigen Unternehmen, zu betreiben ist (§ 8 Absatz 1 a Versicherungsaufsichtsgesetz). Grundform der Kreditversicherung ist die Versicherung von Forderungsausfällen. In Erweiterung lassen sich auch Vertrauensschäden versichern. Grundsätzlich sind folgende Versicherungssparten der Kreditversicherung zu
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar