Föderalismus

Föderalismus in der Bundesrepublik Deutschland

Der Föderalismus in der Bundesrepublik wird auch als »Politikverflechtungsföderalismus« bezeichnet. Hier sind Bund und Länder in der Politikplanung und der Gesetzgebung sowie in der Verwaltung weitgehend verschränkt. Das bekannteste Beispiel für die Verflechtung ist die Regel, dass Bundesgesetze der Zustimmung der Ländervertretung (Bundesrat) bedürfen, soweit sie in besonderer Weise

Merkmale des Föderalismus

Ziele des Föderalismus

Mitwirkende

Dr. Melanie Carina Schmoll

Quellenangabe

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