Föderalismus in der Bundesrepublik Deutschland
Der Föderalismus in der Bundesrepublik wird auch als »Politikverflechtungsföderalismus« bezeichnet. Hier sind Bund und Länder in der Politikplanung und der Gesetzgebung sowie in der Verwaltung weitgehend verschränkt. Das bekannteste Beispiel für die Verflechtung ist die Regel, dass Bundesgesetze der Zustimmung der Ländervertretung (Bundesrat) bedürfen, soweit sie in besonderer Weise
Merkmale des Föderalismus
Ziele des Föderalismus
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Mitwirkende
Dr. Melanie Carina Schmoll
Quellenangabe