Die Gliedstaaten
Im Föderalismus haben sowohl der Bund als auch die Gliedstaaten »Staatsqualität«. Das bedeutet, dass den einzelnen Gliedstaaten, aus denen der Bund besteht, rechtlich Eigenverantwortung garantiert ist. Die Gliedstaaten müssen »Gebietskörperschaften« sein, d. h., sie verfügen über eine finanzielle Eigenständigkeit, damit sie ihre Aufgaben erfüllen können und auch über die Entscheidungskompetenz.
Mitwirkende
Dr. Melanie Carina Schmoll
Quellenangabe