Freizeichnungsklausel

Freizeichnungsklausel, der vertragliche Ausschluss von Haftungsfolgen, die an sich im Gesetz angeordnet sind. Von Freizeichnungsklauseln wird besonders in allgemeinen Geschäftsbedingungen, z. B. bei Transportverträgen, Gebrauch gemacht. Die Haftung für eigenen Vorsatz des Verwenders von Freizeichnungsklauseln kann nicht ausgeschlossen werden (§ 276 BGB), in allgemeinen Geschäftsbedingungen auch nicht die Haftung

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