Freiherr
Freiherr [spätmittelhochdeutsch vrīherre »freier Edelmann«],
seit der frühen Neuzeit Adelsprädikat der Angehörigen des die höchste Rangstufe des niederen Adels bildenden Standes. Zu den Freiherren gehörten die im Mittelalter als freie Herren bezeichneten Adligen und die durch kaiserliches oder landesherrliches Diplom (Briefadel) in den (Reichs-)Freiherrenstand Erhobenen. Seit dem 16. Jahrhundert wurde der Freiherr mit »Baron« angeredet.
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