freie Träger
freie Träger, Bezeichnung für die nicht staatlichen und nicht kommunalen Institutionen, die Einrichtungen in der Wohlfahrtspflege und im Schulwesen unterhalten. Aufgabenbereiche sind besonders die Gesundheitshilfe, die Jugendhilfe, die Sozialhilfe und das Privatschulwesen.
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar