freie Makler
freie Makler, Freimakler,
von der jeweiligen Börse zugelassene Makler, die v. a. Wertpapiergeschäfte zwischen den an den Börsen vertretenen Banken vermitteln. Im Gegensatz zu den am amtlichen Markt tätigen Skontroführern (früher amtliche Makler) sind die freien Makler nur berechtigt, Kurse am geregelten Markt und im Freiverkehr festzustellen, wobei sie auch auf eigene Rechnung kaufen und
Informationen zum Artikel
Quellenangabe