Freehold (Recht)

Freehold [ˈfriːhəʊld] das, -(s), englisches Recht:

das Eigentumsrecht an Grundstücken, das freies Eigentum (englisch free simple) und bestimmte Arten gebundenen Eigentums umfasst. Ursprünglich stand das Freehold als Besitzrecht des freien Mannes (feudale Besitzweise) an Grund und Boden dem zinspflichtigen Lehensbesitz der abhängigen Bauern gegenüber; es verpflichtete nur zu Diensten, die eines Freien würdig waren. Die Inhaber

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.