Internationale Maßnahmen zur Bekämpfung der Folter
Internationale Ächtung erfuhr die Folter in der »Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte« von 1948. Die vier Genfer Konventionen des Internationalen Roten Kreuzes (1949) verbieten – völkerrechtlich verbindlich – die Folter ohne Einschränkung (als Mittel im bewaffneten Konflikt) und stellen sie unter Strafe. 1975 verabschiedete die UNO eine »Erklärung über den Schutz
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