Feuerschutz (Recht)
Feuerschutz, Recht:
die Abwehr von Gefahren, welche der Allgemeinheit oder dem Einzelnen durch Schadenfeuer drohen; die Sorge um den Feuerschutz gehört zu den Pflichtaufgaben der Gemeinden und Kreise. Den Gemeinden obliegt der Feuerschutz innerhalb des Gemeindegebietes. Leistungsschwache Gemeinden können sich zu einem Feuerlöschverband zusammenschließen. Den Kreisen obliegen die übergemeindlichen Aufgaben des
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