Organisation
Technisch und publizistisch ist das Fernsehen (Fernsehrundfunk) eine Weiterentwicklung des Hörfunks (Tonrundfunk; Rundfunk). Es wurde gewöhnlich in Verbindung mit Einrichtungen des Hörfunks organisiert, entweder staatlich, öffentlich-rechtlich oder privatwirtschaftlich, häufig in Mischformen von öffentlicher und privater Trägerschaft. In der Bundesrepublik Deutschland besteht seit 1984 ein duales System aus Fernseheinrichtungen öffentlichen Rechts
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