Falsus Procurator (Recht)
Falsus Procurator [lateinisch »fälschlicher Stellvertreter«] der, - -, Recht:
eine Person, die ohne Vertretungsmacht als Vertreter handelt (Vertretung ohne Vertretungsmacht).
Informationen zum Artikel
Quellenangabe
Falsus Procurator [lateinisch »fälschlicher Stellvertreter«] der, - -, Recht:
Informationen zum Artikel
Quellenangabe
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar