Staatenbund, Bundesstaat und Einheitsstaat
Im Föderalismus haben sowohl der Bund als auch die Gliedstaaten Staatsqualität. Auch Letzteren werden ein eigener politischer Gestaltungsraum und Eigenverantwortung garantiert. Allerdings ist der politische Einfluss der Gliedstaaten beschränkt; er erstreckt sich in der Regel nicht oder nur eng begrenzt (wie im Fall der Europakammer des Bundesrates der Bundesrepublik Deutschland)
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