Erstgeburt

Erstgeburt, der rechtlich und religiös-kultisch begünstigte Erstling (besonders in der Antike und in Israel), dem ein Vorzugserbenrecht zustand. Im kultischen Opfer war die Erstgeburt des Viehs, v. a. das erstgeborene männliche Tier, von besonderem Wert. – Das Recht des Erstgeborenen gilt auch in der Erbfolge fürstlicher Häuser (Primogenitur)

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