Erinnerung (Recht)
Erinnerung, Recht:
Rechtsbehelf, durch den Einwendungen gegen Kostenfestsetzungsbeschlüsse, die Art und Weise einer Zwangsvollstreckung oder gegen Entscheidungen eines beauftragten oder ersuchten Richters oder eines Rechtspflegers in gesetzlich bestimmten Fällen (§§ 573, 766 ZPO, § 11 Rechtspflegergesetz) erhoben werden.
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