Erholungswald
Erholungswald, zum Zweck der Erholung gesetzlich unter Schutz gestellte Waldflächen. Ziel ist zum einen die Verbesserung der Erholungsmöglichkeit für die Allgemeinheit, zum anderen die Lenkung des Erholungsverkehrs; in Deutschland nach § 13 Bundeswaldgesetz vom 2. 5. 1975 und den Länderforstgesetzen.
Informationen zum Artikel
Quellenangabe