Entwicklung seit 2003
2003 konnten für die ersten 10 km 0,36 € pro Kilometer und 0,40 € für jeden weiteren Entfernungskilometer bis zu einem Betrag von 5112 € im Jahr ohne Nachweis als Werbungskosten abgesetzt werden. Ab dem 1.1.2007 fielen die Kosten für die Fahrten zur Arbeitsstelle nicht mehr unter die Werbungskosten, lediglich für Entfernungen
Quellenangabe