Elternrente
Elternrente, 1) Leistung der Unfallversicherung an Eltern und andere Verwandte der aufsteigenden Linie, Stief- oder Pflegeeltern eines infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit Verstorbenen, wenn dieser sie aus seinem Arbeitsverdienst wesentlich unterhalten hatte oder zum Unterhalt verpflichtet war (§ 69 SGB VII); 2) nach dem Bundesversorgungsgesetz Leistung an die
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