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Elterngeld

Anspruchsberechtigte

Anspruch haben grundsätzlich Mütter und Väter, die a) einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, b) mit ihrem Kind in einem Haushalt leben, c) dieses Kind selbst betreuen und erziehen und d) keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben (§ 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, Abkürzung BEEG, vom 5.12.2006). Anspruchsberechtigt können

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