elektronisches Geld
elektronisches Geld, E-Geld,
auf elektronischen Datenträgern gespeicherte Werteinheiten in Form einer Forderung gegen die ausgebende Stelle, die gegen Entgegennahme eines Geldbetrages ausgegeben werden und die von Dritten als Zahlungsmittel angenommen werden, ohne gesetzliches Zahlungsmittel zu sein (§ 1 Kreditwesengesetz). Elektronisches Geld kann auf einer Chip- oder Geldkarte (kartengestützte Systeme) oder auf einem PC
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