Recht
Bereits der Wiener Kongress von 1815 erkannte die Elbe als internationalen Fluss an. Die Elbschifffahrtsakte von 1821 bestimmte, dass die Schifffahrt auf der Elbe bis zur hohen See frei sein solle und Zölle abzubauen seien. Durch die Pariser Friedensverträge (1919/20) wurde die Elbe vom Zufluss der Moldau an einer internationalen
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