Einstellung (Arbeitsrecht)
Einstellung, Arbeitsrecht:
eine arbeitsvertragliche Begründung eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses, nach umstrittener Ansicht auch seine Verlängerung. Der Arbeitgeber besitzt die unbeschränkte Befugnis zur Einstellung. Allerdings sind in Betrieben, in denen ein Betriebsrat fungiert, dessen Mitbestimmungsrechte zu wahren. Der Betriebsrat, dem alle Bewerbungsunterlagen vorzulegen sind, kann der Einstellung unter bestimmten gesetzlich fixierten Voraussetzungen widersprechen.
Informationen zum Artikel
Quellenangabe