Vorstellung (Arbeitsrecht)

Vorstellung, Arbeitsrecht:

das mit dem Zweck der Begründung eines Arbeitsverhältnisses erfolgende Aufsuchen eines Arbeitgebers durch einen Arbeit suchenden Arbeitnehmer, begleitet von einem Vorstellungsgespräch zwischen den Beteiligten und der Vorlage persönlicher Unterlagen, die der Bewerbung förderlich sein sollen. Häufig wird der Bewerber im Rahmen der Vorstellung mit verschiedenen Eignungstests konfrontiert. Kommt ein Arbeitsvertrag

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.