Einsprache

Einsprache, schweizerische Bezeichnung für einen Rechtsbehelf gegen eine verwaltungsbehördliche Verfügung. Die Einsprache kann nur ergriffen werden, wenn ein Gesetz dies ausdrücklich vorsieht. Im Gegensatz zum Beschwerdeverfahren entscheidet die verfügende Behörde und nicht eine übergeordnete Instanz über die Einsprache. In den Strafprozessgesetzen der Schweiz wird der Einspruch gegen einen Strafbefehl

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