Recht
Rechtsgrundlage für die Einkommensteuer ist in Deutschland das Einkommensteuergesetz (EStG). Der Einkommensteuer unterliegen natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben, als unbeschränkt Einkommensteuerpflichtige mit ihrem gesamten in- und ausländischen Einkommen. Gebietsfremde natürliche Personen hingegen sind beschränkt einkommensteuerpflichtig mit ihren inländischen Einkünften (§ 49
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