Einjährig-Freiwilligen-Dienst
Einjährig-Freiwilligen-Dienst, in Preußen 1814 eingeführte und im Deutschen Reich 1871–1918 sowie in Österreich-Ungarn 1868–1918 mögliche Form des Wehrdienstes mit verkürzter aktiver Dienstzeit (ein Jahr statt drei Jahre) auf freiwilliger Basis. Voraussetzungen waren der Nachweis einer höheren Schulbildung (Mindestanforderung in Preußen ab 1868 Obersekundareife, »Einjähriges«) und die Übernahme der Kosten
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