Eingruppierung

Eingruppierung, 1) im öffentlichen Dienst die Zuordnung eines Angestellten zu einer Vergütungsgruppe, deren Tätigkeitsmerkmalen die ständig von ihm auszuübende Tätigkeit entspricht; 2) allgemein die Einordnung eines Arbeitnehmers in eine Vergütungsgruppe eines Tarifvertrags oder einer Betriebsvereinbarung; in Betrieben mit mehr als 20 zum Betriebsrat wahlberechtigten Arbeitnehmern ist für die Eingruppierung oder

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