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Ehrenwort

Ehrenwort, feierliches Versprechen unter Berufung auf die persönliche Ehre. Das bloße Ehrenwort ist rechtlich bedeutungslos. Wer sich wucherische Vermögensvorteile unter Verpfändung der Ehre, auf Ehrenwort oder unter ähnlichen Beteuerungen versprechen ließ, wurde früher wegen schweren Kreditwuchers nach § 302 b StGB (durch Gesetz vom 29. 7. 1976 aufgehoben) bestraft.

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