Durchgriffshaftung
Durchgriffshaftung, die haftungsrechtliche Verantwortlichkeit der hinter einer juristischen Person stehenden (meist natürlichen) Personen. Aufgrund der rechtlichen Selbstständigkeit einer juristischen Person (z. B. GmbH, AG) haften ihre Mitglieder (Gesellschafter, Aktionäre) nicht persönlich für die das Vermögen der juristischen Person übersteigenden Schulden, vielmehr bleibt den Gläubigern nur der Zugriff auf die
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