Dualismus (Staatslehre)

Dualismus der, -,  Staatslehre:

das koordinierte Nebeneinander zweier Machtfaktoren oder Institutionen in einer politischen Einheit, besonders im Staat, so die Teilung der Souveränität zwischen Ständevertretung (»Land«) und Fürst (»Herrschaft«) im Ständestaat oder das Gegeneinander von Parlament (»Gesellschaft«) und Krone (»Staat«) in der konstitutionellen Monarchie. – Im weiteren Sinn spricht man von Dualismus beim Gegensatz

Quellenangabe

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