Drakon
Drakon, athenischer Gesetzgeber, zeichnete um 621/620 v. Chr. als »Thesmothet« (Archonten) erstmals die Gesetze Athens auf.
Hiervon überliefert ist nur ein Teil des Strafrechts. Drakon unterschied als Erster die vorsätzliche und die unbeabsichtigte Tötung und schränkte die Blutrache ein. Die Härte der Strafen seines Gesetzes ist sprichwörtlich geworden (drakonische Strafen).
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