Entwicklung der direkten Demokratie in Österreich
Die Ursprünge der direkten Demokratie in Österreich gehen auf die Zeit nach dem Ersten Weltkrieg zurück. 1919 wurden in Vorarlberg Volksbegehren und Volksabstimmung eingeführt, in den Jahrzehnten danach folgten weitere Bundesländer. Auf Bundesebene wurden Volksbegehren und Volksabstimmung 1920 in die Verfassung aufgenommen.
Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe
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