Direkte Demokratie auf Gemeindeebene

Für die Gemeinden sind die Möglichkeiten direkter Demokratie in der Regel in der Gemeindeordnung des jeweiligen Bundeslandes geregelt (in der Steiermark im Volksrechtegesetz). Dabei gibt es grundsätzlich keine Unterschiede zwischen den Gemeinden innerhalb eines Bundeslandes. Eine Ausnahme bilden insofern die sogenannten Statutarstädte, für die landesgesetzlich erlassene Stadtstatute gelten und

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

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